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STANDARD-8 BÜROKRATIE-ABBAU

Nutzung & Mitwirken · Überblick

Nutzung & Mitwirken

STANDARD-8 soll weitergegeben werden. Diese drei Seiten regeln, unter welchen Bedingungen das geht, womit sich das Framework sauber vortragen lässt und wie Erfahrungen zurückfließen.

Das Wichtigste in Kürze

Was darf man mit STANDARD-8 machen, und was braucht eine Anfrage?

  • Private und nicht-kommerzielle Nutzung ist frei — ohne Registrierung, ohne Kosten, auch innerhalb eines gewinnorientierten Unternehmens.
  • Bedingung ist die sichtbare Namensnennung: „STANDARD-8" mit Verweis auf standard-8.de, in derselben Schriftgröße wie der übrige Text.
  • Bezahlte Beratung, bezahlte Trainings und der Verkauf abgeleiteter Materialien sind kommerzielle Nutzung — dafür ist eine Anfrage zu stellen.
  • Anpassen ist ausdrücklich vorgesehen; angepasste Fassungen sind als eigene Adaption zu kennzeichnen, verbindlich bleibt die versionierte Spezifikation.
  • STANDARD-8 ist keine eingetragene Marke und kein Zertifizierungssystem; eine offizielle Herausgeberschaft darf nicht suggeriert werden.
  • Rückmeldungen gehen in die nächste Version ein — Berichte über gescheiterte Anläufe sind dabei die nützlichsten.

Schnellprüfung

Frei oder Anfrage

Die Trennlinie verläuft nicht zwischen privat und beruflich, sondern zwischen Anwenden und Verkaufen.

VorhabenEinordnung
Das Framework im eigenen Haus anwenden, auch als GmbH mit GewinnabsichtFrei
Die Vorlagen ausfüllen, anpassen und intern weitergebenFrei
In einem unentgeltlichen Vortrag oder im Unterricht zitierenFrei
In bezahlter Beratung oder in bezahlten Trainings einsetzenAnfrage stellen
Materialien auf Basis von STANDARD-8 verkaufenAnfrage stellen
Den Namen „STANDARD-8" im eigenen kommerziellen Angebot führenAnfrage stellen

Anfragen gehen formlos an standard8@jakob-sommer.de, mit einer kurzen Beschreibung des geplanten Einsatzes. Über jede Anfrage wird im Einzelfall entschieden — die Nachricht ist der Antrag, nicht die Erlaubnis.

Weiter

Was sonst noch dazugehört

Die 16 Vorlagen kosten nichts, sind aber an eine E-Mail-Adresse gebunden: Nach dem Absenden des Formulars kommt ein Link, der 24 Stunden gültig ist und bis zu fünf Abrufe erlaubt. Der Grund ist keine Reichweitenverwertung, sondern die Frage, welche Vorlagen überhaupt gebraucht werden — gespeichert bleiben davon am Ende nur anonyme Zähler je Vorlage. Was genau wie lange gespeichert wird, steht in der Datenschutzerklärung.

  • Vorlagen & Downloads — die 16 ausfüllbaren A4-Dokumente, je Methode eines.
  • Der Standard — die zitierfähige Referenzfassung mit Version und Änderungshistorie.
  • Über uns — wer hinter STANDARD-8 steht und woher die Erfahrung kommt.

FAQ

Häufige Fragen

Muss ich mich anmelden oder Bescheid geben, bevor ich STANDARD-8 einsetze?

Für die nicht-kommerzielle Nutzung nicht. Es gibt keine Registrierung, keine Lizenzdatei und keine Meldepflicht — auch nicht für den Einsatz in einem gewinnorientierten Unternehmen, solange die Anwendung im eigenen Haus stattfindet. Eine Anfrage ist erst nötig, wenn auf Basis von STANDARD-8 etwas verkauft wird. Die Abgrenzung im Einzelnen steht unter Lizenz & Nutzung.

Wie muss die Namensnennung aussehen?

Sichtbar und lesbar: der Name „STANDARD-8" zusammen mit einem Verweis auf standard-8.de, in derselben Schriftgröße und im selben Kontrast wie der umgebende Text. Auf einer Folie genügt eine Fußzeile, in einem Dokument eine Quellenangabe an der Stelle, an der die Inhalte stehen. Nicht ausreichend ist eine Nennung, die kleiner gesetzt oder in ein Impressum ausgelagert ist.

Was passiert mit eingesendeten Rückmeldungen?

Sie werden gesichtet und fließen in die nächste Fassung der Spezifikation ein, die eine Versionsnummer und eine Änderungshistorie führt. Am nützlichsten sind Berichte über gescheiterte Anläufe: Sie zeigen Lücken, die aus der Innensicht nicht sichtbar sind. Ein Anspruch auf Aufnahme entsteht daraus nicht, eine Antwort gibt es aber.

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